Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH 


Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Apartments zur Beherbergung im Romantik Hotel Scheelehof, Aparthotel Markt Fuffzehn, maakt Hotel & Apartments, Aparthotel „Altes schwedisches Konsulat“ sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH (Hotelaufnahmevertrag). Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, soweit nicht in Textform vereinbart.


2. UNTERVERMIETUNG, ANDERWEITIGE ZIMMER- UND HOTELFLÄCHENNUTZUNG 


Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Apartments bedarf der Zustimmung der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform. Ohne vorherige Zustimmung der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform ist es untersagt, die überlassenen Zimmer/Apartments außerhalb der üblichen Zwecke zu nutzen. Verkaufsveranstaltungen, Bewerbungsverfahren, Castings, Fotoshootings usw. bedürfen der Erlaubnis der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform und können aufpreispflichtig sein.


3. VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG 


Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags durch die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zustande. Für den Fall der Buchung über das Internet ist der Vertrag zustande gekommen, wenn der Vorgang „Buchungsabschluss/zahlungspflichtig Buchen“ angezeigt wird. Vertragspartner ist derjenige, der die Buchung vornimmt bzw. in dessen Auftrag die Buchung durchgeführt wurde. Stellvertretung durch den Kunden ist unzulässig. Es gelten die Pflichten des Hotelaufnahmevertrages für denjenigen, der bucht. Der Besteller haftet als Gesamtschuldner, soweit nicht die Stellvertretung der Buchung ordnungsgemäß vorher durch die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH anerkannt wurde. Alle Ansprüche gegen die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH sind unverzüglich zahlbar und verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Ansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder die die Erfüllungspflichten vorsätzlich und schwerwiegend vernachlässigen, wobei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nicht erfasst sind.


4. LEISTUNGEN, PREISE, NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN 


Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und die gebuchten Zimmer/Apartments bereitzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen und gebuchten Zimmer/Apartments abzunehmen und die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise zu bezahlen. Die Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Buchung. Änderungen nach Vertragsabschluss hat der Kunde rechtzeitig, bis eine Woche vor Aufenthaltsbeginn, anzuzeigen. Wesentliche Änderungen, wie z.B. den Buchungszeitraum oder die Zimmerkategorie betreffend, gelten als neues Angebot des Kunden und bedürfen der Annahme durch die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform. Bei nachträglichen Änderungen bezüglich der Anzahl der Zimmer, der Anreisedaten, der zusätzlichen Leistungen sowie der Aufenthaltsdauer ist die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH ist bei wesentlichen Verringerungen berechtigt, ihre Stornierungsbedingungen (Ziff. 6) anzuwenden.


5. RECHNUNGEN, VORAUSZAHLUNG, VERZUG, MAHNKOSTEN, AUFRECHNUNG 


Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung zu verlangen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen. Dies ist auch nach Vertragsabschluss und vor dem Aufenthalt möglich. Die Verzugszinsen betragen derzeit 8 % p.a. gesetzliche Bestimmungen. Jede Mahnung wird mit €5,- pauschal berechnet. Wenn der Kunde mit mehr als 30 Tagen in Verzug gerät und der Verzugsschaden übermäßig gestiegen ist, ist die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH berechtigt, den Buchungsvertrag mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH aufzurechnen, auch wenn das Zurückbehaltungsrecht abgelehnt wird.


6. ABBESTELLUNG, STORNIERUNG, NICHTERSCHEINEN, VORZEITIGE ABREISE DES KUNDEN   (STORNIERUNGSBEDINGUNGEN)


Der Kunde kann die Buchungen in Textform jederzeit stornieren/abbestellen. Eine kostenfreie Stornierung bedarf der Zustimmung der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in Textform. Liegt diese Zustimmung nicht vor, gelten nachfolgende Stornierungsbedingungen: Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz für den vereinbarten Angebot und Umsatz zu verlangen.


Bis 4 Wochen vor Anreise/Abreise kann der Kunde kostenfrei stornieren/abbestellen.

Erfolgt die Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise werden 30 %, bis 1 Woche vor Anreise 50 %, bis 3 Tage vor Anreise 70 % und danach sowie bei Nichtanreisen 90 % der gesamten gebuchten Leistung oder des Arrangements in Rechnung gestellt.

Diese Stornierungsregelung gilt nicht für den Fall der vorzeitigen Abreise.


Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH kann zusätzlich zu oben genanntem Anspruch auf Schadensersatz einen höheren Schaden auf Nachweis geltend machen, z.B. wenn diese oder nur teilweise stornierbare Leistungen Dritter (Fährticket, Museumbesuch, Aufenthaltsvisa usw.) zu tragen hat. Der Kunde hat nachzuweisen, dass der Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH wird sich selbstverständlich bemühen, die bestellten Zimmer/Apartments und Leistungen anderweitig zu vergeben und den Schaden gering zu halten.


7. FREIHALTEZEIT, RÜCKTRITT DER STRALSUND HOTELS


Es kann in Textform vereinbart werden, dass der Kunde in einem gewissen Zeitraum kostenfrei stornieren/abbestellen kann. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH kann bestimmen, dass sie ab einem bestimmten Zeitpunkt berechtigt ist, die freigehaltenen Zimmer anderweitig zu vermieten, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind z.B. höhere Gewalt, gravierende Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere Handlungen des Kunden, die den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH in der Öffentlichkeit gefährden, oder die Schließung der Einrichtungen der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH aufgrund behördlicher Anordnung oder Gefahrensituationen aufgrund Nichterfüllung der geforderten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung trotz angemessener Nachfrist, sowie die nicht genehmigte anderweitige Nutzung der Hotelzimmer/Apartments und/oder anderer Hotelbereiche durch den Kunden (Ziff. 2). Bei wichtiger vertragswidriger Nutzung kann die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH vom Buchungsvertrag zurücktreten oder diesen kündigen. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH kann den Schadensersatz nachfordern oder den Kunden aus den Räumlichkeiten verweisen.


8. ZIMMERBESTELLUNG, AN- UND ABREISEZEIT


Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Apartments. Im Hotelaufnahmevertrag können bestimmte Zimmer/Apartments vereinbart werden, wenn diese in den jeweiligen Zeiträumen verfügbar sind. Sind die vertraglich zugesagten Zimmer nicht verfügbar, so verpflichtet sich die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH, gleichwertigen oder höherwertigen Ersatz im jeweiligen Hause, einem anderen Hotel der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH oder in benachbarten Hotels oder Objekten zu arrangieren. Die Anreise ist ab 16:00 Uhr am Anreisetag möglich, ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht und ist nur nach vorheriger Vereinbarung in Textform möglich. Der Kunde muss spätere Anreisen als 18:00 Uhr der Rezeption telefonisch anzeigen. Nach 18:00 Uhr geht die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH davon aus, dass an den reservierten Zimmern/Apartments kein Interesse mehr besteht und wird diese anderweitig vermieten. Die Nutzung der Zimmer/Apartments durch den Kunden endet am Abreisetag spätestens um 12:00 Uhr. Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.


9. HAFTUNG DER SCHEELEHOF BETREIBERGESELLSCHAFT MBH


Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH haftet nicht für Schäden, die auf einer eigenen einfach fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen. Davon ausgenommen sind Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH nur nach den Bestimmungen der §§ 701 ff BGB, das ist das 100-fache des Zimmerpreises, höchstens jedoch 3.500,00 € und für Wertpapiere, Geld und Kostbarkeiten bis 800,00 €. Es wird empfohlen, den Zimmersafe bzw. den zentralen Hotelsafe zu nutzen. Für Geldbeträge und Kostbarkeiten oberhalb der vorgenannten Grenze ist eine Verwahrung im Hotelsafe erforderlich.

Für Beschädigungen oder Diebstähle am Fahrzeug auf den Hotelparkplätzen – auch gegen Entgelt – übernimmt die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH keine Haftung. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande, eine Bewachungspflicht besteht nicht. Sollten durch einen Parkservice der Scheelehof Betreibergesellschaft mbH Schäden am Fahrzeug verursacht werden, haftet die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Weckaufträge werden gewissenhaft ausgeführt: Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen an den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH übernimmt den Empfang und, auf Wunsch, gegen Entgelt, auch die Nachsendung an den Kunden nach Abreise. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen des Kunden auf dessen Kosten und Gefahr nachgesandt. Die zurückgebliebenen Sachen werden – so weit nicht verderblich – 3 Monate aufbewahrt und danach dem lokalen Fundbüro übergeben. Haben die Sachen keinen erkennbaren Wert, behält sich die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH vor, die Sachen nach Ablauf der Frist zu vernichten.


10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


Änderungen und Ergänzungen des Hotelaufnahmevertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Ausschließlicher Erfüllungs- und Zahlungsort ist Stralsund. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stralsund. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von Kollisionsrecht der Europäischen Union und des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH darauf hin, dass die Möglichkeit zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten über die Online-Streitbeilegungs-Plattform („OS-Plattform“) http://ec.europa.eu/consumers/odr/ besteht. Die Scheelehof Betreibergesellschaft mbH nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Ergänzend gilt deutsches Recht.


Stand 05/2024